Autoummeldung auf Mallorca

Autoummeldung Mallorca

Autoummeldung auf Mallorca

Die Autoummeldung mit ausländischem Kennzeichen ist die Königsdisziplin der spanischen Behördengänge. Da bedarf es Zeit, Nerven und eine besondere Geduld. Wer sich diesen Dingen nicht aussetzen will, der sollte eine Gestoria oder ein auf Autoummeldung spezialisiertes Privatunternehmen damit beauftragen.
Für eine Autoummeldung mit ausländischen Kennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:

Den Original Fahrzeugschein

Den Original Fahrzeugbrief

Original EU-Übereinstimmungsbescheinigung/COC . Diese kann ab Baujahr 1999 beim Hersteller angefordert werden. Ansonsten fallen zusätzliche Kosten für den Ingenieur an.

NIE  – spanische Steuernummer

Personalausweis oder Reiespass

Meldebescheinigung der spanischen Gemeinde in der Sie Ihren Wohnsitz haben oder eine Kopie der Escritura bei Wohneigentum.

Die Rechtslage bei der Autoummeldung ist immer noch etwas unklar. Zur Autoummeldung ist jeder Resident verpflichtet. Aus Sicht des Zolls gilt derjenige als Resident und muss sein Auto ummelden, der länger als drei Monate am Stück auf der Insel verbringt. Zwar müssen Besucher, die weniger als 183 Tage im Jahr auf Mallorca verbringen, ihr Auto im Allgemeinen nicht anmelden. Aber der Zoll kann auch Personen als Residenten ansehen, die hier eine Firma haben oder Kinder, die hier zur Schule gehen. Versuchen Sie einmal Beamte auf Mallorca vom Gegenteil zu überzeugen. Die Beweislast liegt auf jeden Fall bei Ihnen.

Für die Autoummeldung muss erst einmal sichergestellt sein, dass das Fahrzeug über eine „technische EU-Übereinstimmungsbescheinigung“ (COC) verfügt. Ist das nicht der Fall sein, sucht man am besten einenFahrzeughändler mit Ihrem Autotyp auf und lässt sich die sogenannte Homologación von einem Ingenieur schriftlich geben. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 150.- bis 200.- Euro. Damit gehen Sie in das Büro des Consell de Mallorca im ITV-Gebäude. Der TÜV in Spanien heißt ITV. Dort müssen die Homologación sowie der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief vorgelegt werden.
Und jetzt kann es ganz haarig werden. Die ITV ist für viele Autos ein echtes Problem. Es werden keinerlei Änderungen am Fahrzeug mehr akzeptiert. Zum Beispiel muss die Bereifung original sein, das Auto darf nicht tiefergelegt sein und es dürfen keine Veränderungen am Fahrwerk oder am Auspuff vorgenommen worden sein. Wer sein Auto also „aufgemotzt“ hat, sollte es am Besten schon in Deutschland verkaufen.
Ist der spanische TÜV überstanden, dann kann man nach etwa einer Woche die sogenannte Ficha Técnica dort abholen. Diese entspricht dem deutschen Fahrzeugbrief. Die deutschen Papiere werden von den spanischen Behörden eingezogen.

Der nächste Weg führt zum Finanzamt. Dort ist die Impuesto especial de Vehículos de Transporte, manchmal auch Impuesto de Matriculación genannt, also die Zulassungssteuer zu zu bezahlen. Diese richtet sich zu einem nach dem Zeitwert des Wagens und seinem CO2-Ausstoß. Bei der Berechnung hilft das Finanzamt entweder in der jeweiligen Niederlassung oder telefonisch unter 901-33 55 33. Wer sich damit nicht aufhalten will sollte sich von einem Gestor ( Steuerberater ) beraten lassen.
Ist der Wert eines Fahrzeugs dann ermittelt, muss das Geld bei der Bank eingezahlt werden. Die Einzahlung funktioniert problemlos ohne Formular. Die Bank benötigt lediglich die Steuernummer, beziehungsweise die NIE-Nummer des Ummelders. Dann wird sofort die Bescheinigung ausgestellt.
Die Zahlung muss nun dem Finanzamt mitgeteilt werden. Das macht man am besten persönlich. Über das Internet ist es viel komplizierter. Dazu braucht es das sogenannte Modelo 576 wozu allerdings zuvor beim Finanzamt ein Certificado digital, also eine elektronische Unterschrift, beantragt werden muss. Um beim Finanzamt die Einzahlung melden zu können, bedarf es allerdings eines Termins innerhalb von 48 Stunden nach Einzahlung. Es empfiehlt sich, zunächst unter der Telefonnummer 901-20 03 46 einen Termin zu vereinbaren und erst dann zur Bank zu gehen, um die 48-Stunden-Frist auch einzuhalten. Sonst sind Schwierigkeiten für die Autoummeldung schon vorprogrammiert.

 

Wenn Sie Ihr Auto als Umzugsgut deklarieren, entfällt die Zulassungssteuer. Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Das Auto muss sich mindestens sechs Monate im Besitz des Halters befinden, und dieser wiederum muss mindestens ein Jahr in Deutschland gemeldet sein. Dazu benötigt man eine Abmeldung aus Deutschland und eine deutsche Meldebescheinigung über mindestens ein Jahr. Liegen beide Dokumente vor, hat man maximal 30 Tage Zeit für die Ummeldung, es wird dann keine Zulassungssteuer fällig. Wer das Fahrzeug als Umzugsgut in Spanien angemeldet hat, darf es ein Jahr lang nicht verkaufen.

Dann muss auch noch die Kfz-Steuer, Impuesto de Vehículos de Tracción mecánica IVTM, im Rathaus Ihrer Gemeinde des Wohnsitzes,bezahlt werden. Sind alle Steuern beglichen, steht der letzte Behördengang an. Es geht zur Straßenverkehrsamt (Tráfico ) wo die Verkehrsabgaben, Tasas de Tráfico genannt, bezahlt werden müssen und alle Bescheinigungen über die bisherigen Behördengänge vorgelegt werden müssen. Wenn alles in Ordnung ist, bekommt man den spanischen Fahrzeugschein, Permiso de Circulación genannt, und kann damit spanische Kennzeichen anfertigen lassen.
Der letzte Schritt zur Autoummeldung , bevor man sein Auto endlich fahren kann, ist die Versicherung. Selbst wenn das Auto noch in Deutschland versichert sein sollte ist der Abschluss einer spanischen KFZ-Versicherung gleich nach der Autummeldung sinnvoll. Bei einem Unfall ist die Schadensregulierung zwischen Deutschland und Spanien ein Albtraum.Da könne es schon mal Monate oder sogar Jahre dauern, bis ein Schaden reguliert wird.
Was man auch unbedint beachten sollt: Seit Juli 2010 sind Autos ohne EG-Typgenehmigung nicht mehr ummeldbar. Die meisten Autos, die vor etwa 1997 gebaut sind, haben diese Genehmigung nicht. Fehlt die Genehmigung, muss eine Einzelabnahme stattfinden, die nur positiv verläuft, wenn das Auto die Euro4-Abgas-Norm erfüllt. Kein Auto, das so alt ist, erfüllt diese aber. Dann kann man das Auto gleich zum Schrotthändler bringen.

 

Wenn Sie ein Auto auf Mallorca kaufen und ummelden wollen :

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen :

Den Original Fahrzeugbrief

Den Original Fahrzeugschein

Zahlungsnachweis über die geleistete KFZ-Steuer für das laufende Jahr, Impuesto de Circulacion de Vehiculo.

Den Kaufvertrag

NIE/NIF/CIF – Nummer. Original vom Käufer, vom Verkäufer als Kopie

Personalausweis oder Reisepass

Meldebescheinigung der Ihrer Gemeinde oder eine Kopie der Escritura bei Wohneigentum

Einverständniserklärung unterschrieben vom Verkäufer und Käufer für die Autoummeldung beim Verkehrsamt – Solicitud de transmision de vehiculo.
Das Landesfinanzamt der Balearen – Conselleria d’Hisenda i Pressuposts – hat zum Jahr 2014 eine drastischen Erhöhung der Übertragungssteuer festgesetzt. Diese gilt zur Zeit noch nur auf den Balearen. Die beim Privatverkauf bisherige Kalkulationsformel für die Übertragungssteuer – Impuesto de transmisiones patrimoniales wurde so erhöht, dass bei vielen Fahrzeugen, vor allem älteren Baujahrs,einfach nicht mehr rentabel ist.

Hier haben wir ein paar Beispiele gefunden:

VW Golf GOLF IV 1.9 TDI Highline Erstzulassung 2003
Nach der alten Regelung wäre dieses Auto übertragungssteuerfrei
Nach der neuen Regelung muss für diese Auto eine Übertragungssteuer von 418 Euro bezahlt werden

Mercedes ML 270 CDI EZ 2001

Bis 31.12.2013 284.80 Euro
Ab 01.01.2014: 1408.00 Euro

Audi A3 1.8, EZ 2005

Bis 31.12.2013 227.52 Euro
Ab 01.01.2014 399.00 Euro

Land Rover Defender 110 TDI SW, EZ 1995

Bis 31.12.2013 0 Euro
Ab 01.01.2014 580.00 Euro

Fahrzeuge die von deutschen auf spanische Kennzeichen umgemeldet werden, wo ein Halterwechsel von Privat an Privat stattfindet, sind von der neuen Regelung besonders hart betroffen.

Zum Beispiel: wenn die CO2-Werte des Fahrzeugs unbekannt sind – das betrifft fast alle Fahrzeuge die vor 1998 Erstzugelassen wurden, entspricht die Übertragungssteuer automatisch 960.- Euro.
Und Fahrzeuge die einen CO2-Wert von über 200 nachweisen (z.B. einen Land Rover defender), werden ebenso mit eine Übertragungssteuer von 960.- Euro bestraft

Fahrzeuge die durch Rechnung bei einem zugelassenen Händler gekauft werden, sind der Übertragungssteuer ausgeschlossen.

Sie sehen, Autoummeldung in Spanien ist ein gnadenlos bürokratischer Akt.

Falls Sie und ihr in Deutschland zugelassenes und vorübergehend eingeführtes Fahrzeug bei einer Verkehrskontrolle Probleme wegen der deutschen Zulassung bekommen, so können Sie den Touristenstatus mit folgenden Unterlagen versuchen nachzuweisen:

– Buchungsunterlagen der Überführung des Fahrzeugs mit der Fähre
– eine Wohnsitzbescheinigung Ihres deutschen Finanzamts, wonach Sie in Deutschland steuerlich geführt werden. Das Dokument sollte von einem Übersetzer in die spanische Sprache übersetzt sein.



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2 Antworten zu “Autoummeldung auf Mallorca”

  1. erwin sagt:

    Das Fahrzeug ist ja 30 Jahre alt. Das kann als Oldtimer durchgehen. Da gelten sicher andere Bestimmungen. Am besten mal bei der Auto-Versicherung anfragen die haben sicher eine Info.

  2. Ilka sagt:

    Hallo,

    wenn ich einen R4 / Bj.87 mit spanischen Kennzeichen kaufe und auf meinen Namen ummelde, auch mit spanischem Wohnsitz, wie hoch ist dann die Ummeldegebühr.
    Gelten die oben angegebenen hohehn Ummeldegebühren für Ummeldung innerhalb Spaniens oder von Aisland nach Spanien…Bin etwas verwirrt.
    Danke für aufschlußreiche Infos…
    Ilka

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